Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nachtiville GmbH zur Veranstaltung Nachtiville Festival im Ferienpark Weissenhäuser Strand


1. Geltungsbereich und Vertragspartner


Die Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Festivaltickets einschließlich Unterkunft und den Aufenthalt auf dem Nachtiville Festival.


Die Festivaltickets enthalten einen Konzert- und einen Unterkunftsanteil.


Der Vertrag kommt mit der Nachtiville GmbH, Friedensstr. 20, 04774 Dahlen zustande. Dabei sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.


Die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG und mögliche andere Ticketanbieter vermitteln lediglich die Tickets und übernehmen das Ticket-Handling und vertreiben die Tickets im Namen der Nachtiville GmbH.


Bei einer telefonischen Bestellung hat der Besteller die Möglichkeit, die AGB vorab in der Vorverkaufsstelle und unter www.nachtiville.de einzusehen. Darüber hinaus werden ihm die AGB zusammen mit den bestellten Tickets unverzüglich nach Vertragsschluss übersandt. Der Besteller wird bei einer telefonischen Bestellung vor dem Bestellvorgang darauf hingewiesen, dass er durch die Fortsetzung der Bestellung die Einbeziehung dieser AGB akzeptiert, ohne dass ihm die AGB vor Vertragsschluss übersandt werden. Er erklärt bei mündlicher Bestellung die Möglichkeit zur Kenntnisnahme über die oben angegebene Website gehabt zu haben.


2. Vertragsabschluss


Reservierungsbestätigung durch die Nachtiville GmbH oder die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt per E-Mail oder per Post.


Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Besteller aus, sobald dieser eine Bestellung eines Tickets auslöst. Sofern die Nachtiville GmbH das Angebot des Bestellers annimmt, bestätigt er dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Reservierungsbestätigung darstellt.


3. Weitergabe des Tickets


Die Rechte und Pflichten aus dem durch die Eintrittskarte dokumentierten Veranstaltungsvertrag können an einen Dritten nur dadurch übertragen werden, dass der Dritte in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Nachtiville GmbH voraus, die insbesondere bei der Veräußerung des Besuchsrechtes oder von Tickets im Rahmen von nicht von der Nachtiville GmbH autorisierten Auktionen, insbesondere im Internet oder über sonstige, nicht von Nachtiville GmbH autorisierte Internet-Marktplätzen oder Internet-Ticketbörsen nicht erteilt wird.


Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den gültigen Ticketpreisen pro Kategorie zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden. Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.


4. Anzahl der Tickets / Vertragsstrafe


Jeder Besteller darf – unabhängig von der Zahl der Bestellvorgänge – maximal die Zahl von Tickets bestellen, die die Nachtiville GmbH für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. Eine Umgehung dieses Verbots durch die Angabe unterschiedlicher Namen ist untersagt. Die Nachtiville GmbH ist bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Satz 1. berechtigt, von den vom Besteller geschlossenen Veranstaltungsverträgen durch Sperrung der Tickets zurückzutreten. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen die in Ziffer 3. und 4.geregelten Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.


Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund des Rücktritts und der Sperrung der Tickets verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen.


5. Eintrittsberechtigung


Die schriftliche Reservierungsbestätigung stellt nach erfolgter Zahlung des ausgewiesenen Gesamtbetrages die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Übernachtung im Freizeitpark Weissenhäuser Strand dar. Die Schlüssel für die Unterkünfte werden nach ausgefüllter Quittung ebenso wie die Festivalbändchen an der Rezeption des Weissenhäuser Strandes ausgehändigt.


Die erworbene Eintrittsberechtigung wird vor Ort durch ein am Armgelenk zu befestigendes Festivalbändchen (im Folgenden „Wristband“ genannt) ersetzt. Das ordnungsgemäß verschlossen und unversehrt am Arm getragene Wristband berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgelände/die einzelnen Veranstaltungsräume während des Festivalzeitraumes. Dieses darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Eine Manipulation, Weitergabe oder das Vortäuschen einer falschen Berechtigung (VIP-Wristband) führt zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung und zieht straf- wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern und Besucher vom Gelände zu verweisen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Das Mitbringen von Transparenten zu kommerzieller Nutzung, Verbreitung politischer Botschaften und Diffamierung von Personen oder Gruppen ist untersagt. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.


Die Richtlinien zur sogenannten "Drug Policy" sind Bestandteil der Zugangsberechtigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände bei Verstoß zu verweigern und Besucher vom Gelände zu verweisen.

Der Zutritt zur Veranstaltung/den Veranstaltungsräumen ist ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet.


6. Zahlungsbedingungen


Das Festival ist ausschließlich inklusive einer Übernachtung von mindestens zwei Nächten buchbar. Die Preise der jeweiligen Unterkünfte gestalten sich nach gewählter Kategorie und Bettenanzahl. Es gelten die auf der Website www.nachtiville.de aktuell ausgewiesenen Preise. Hinzu kommt eine Buchungsgebühr pro gebuchtem Schlafplatz sowie die aktuell gültige Kurtaxe. Die ausgewiesenen Preise versteht sich brutto (inkl. Mehrwertsteuer). Optional können Zusatznächte und -optionen gebucht werden, deren Preise ebenso auf der Website ausgewiesen werden.


Die Bezahlung der Tickets inkl. aller o.g. Gebühren und ggf. zusätzlich gewählter Optionen erfolgt auf Rechnung oder einer weiteren im Buchungssystem verfügbaren Zahlungsweise. Diese ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

Bei der Zahlung auf Rechnung besteht die Option eine Anzahlung zu leisten. Hierbei ist eine erste Rate von 30% der Rechnungssumme innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag in Höhe von 70% der Rechnungssumme ist innerhalb von 60 Tagen nach der Buchung zu leisten, spätestens jedoch bis 60 Tage vor dem Event.


7. Rücktritt / Stornierung


Der Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag ist nur mit Zustimmung der Nachtiville GmbH möglich.

Bei Umbuchung des Vertrags auf einen neuen Vertragsinhaber wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro erhoben. Hierbei sind die Punkte 3 und 4 der AGB zu beachten.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich nachgelassen, nachzuweisen, dass der Vermieterin kein Schaden durch die Nichtanreise oder Stornierung entstanden ist oder dieser Schaden geringer ist, als die zu zahlende Stornierungsgebühr oder die einbehaltene Miete.

8. Mietzeit der Unterkünfte


Im Festivalticket sind die Übernachtungen für zwei Nächte während des Festivals enthalten (Freitag bis Sonntag). Der Übernachtungsort richtet sich nach der gewählten Kategorie (Apartment, Bungalow oder Hotelzimmer).


Am Anreisetag kann die jeweilige Unterkunft ab 15 Uhr bezogen werden.


Am Abreisetage ist die Unterkunft bis 12 Uhr zu verlassen. Eine Verlängerung bis 14 Uhr ist individuell an der Rezeption des Weissenhäuser Strandes abzusprechen.


Weitere Nächte können laut dem Angebot auf der Website www.nachtiville.de hinzugebucht werden.


9. Mietbedingungen / Hausregeln


Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.


Der Mieter ist verpflichtet, die in den jeweiligen Einrichtungen des Vermieters geltenden Regelungen (Hausordnung, Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Durch deren Benutzung erkennt der Mieter die für die Einrichtung ausgehängten Regeln als verbindlich an. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt und zusätzlich etwaiger Schadensersatz verlangt werden.


Das Mietobjekt wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung vermietet. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden.


Bestellungen für Mietgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Die Preise für Mietgegenstände ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.


Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen einschließlich des PKW.


Der Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Geld und Wertgegenstände, die er in den Unterkünften zurücklässt und verzichtet gegenüber dem Vermieter auf alle Haftungsansprüche aufgrund von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Wertgegenständen in den Unterkünften.


Während des Festivals gilt Nachtruhe in allen Unterkünften, Hotelzimmer und öffentlichen Wegen des gesamten Ferienparks zwischen 01:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens. Ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungsflächen im Rahmen des (offiziellen) Festivalprogramms. Eventuelle Nachtruhestörungen (z.B. durch andere Festivalgäste) berechtigen nicht zur Reduktion der Rechnungssumme.


Ruhestörungen durch den benachbarten Truppenübungsplatz Putlos sind möglich und begründen keinen Anspruch auf Mietminderung.


Der Ferien- und Freizeitpark sowie das Strandhotel sind raucherfreie Anlagen. In den ausgewiesenen Raucherbereichen ist das Rauchen gestattet.


10. Veranstaltungsausfall / Absage / Nichtdurchführbarkeit


Beim Nachtiville Festival können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Gastes wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.


Ab Beginn des Festivals und nach Bezug der Unterkunft ist der Übernachtungsanteil des Ticketpreises von Rückerstattung ausgenommen.


Kein Ersatz bei Verlust der Karte. Bei ermäßigten Karten ist die entsprechende Berechtigung vorzuzeigen. Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen.


Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die die Nachtiville GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Beim vom Veranstalter verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.


11. Kapazitätsgrenzen der einzelnen Veranstaltungsflächen


Die Kapazität der einzelnen Veranstaltungsflächen ist begrenzt und wird durch den Veranstalter durch eingesetztes Sicherheitspersonal überwacht. Kann Aufgrund erreichter Kapazitäten der einzelne Veranstaltungsort nicht betreten werden, so berechtigt dies nicht zur Erstattung oder Reduktion des Eintrittspreises.


12. Gefährliche Gegenstände / Getränke / Speisen


Gefährliche Gegenstände wie Glasflaschen jeder Art, Tiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art dürfen zu NACHTIVILLE nicht mitgebracht werden.


Vor Betreten der einzelnen Veranstaltungsräume und der Galerie sind sperrige Gegenstände aller Art, sämtliche Arten von Rucksäcken und Tragegestellen sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20x30 cm), abzugeben. Weiterhin ist es untersagt in diesen Bereichen Speisen oder Getränke jeglicher Art mitzunehmen. Werden dennoch insbesondere Getränke in diesen Bereich mitgenommen, ist die Nachtiville GmbH berechtigt diese einzuziehen und eine Strafgebühr i.H.v. 50,- EUR zu erheben. In Zweifelsfällen bitten wir Sie, der Entscheidung des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden.


13. Foto- und Videoausrüstung sowie Aufzeichnungen durch den Veranstalter


Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Nachtiville GmbH kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.


Wir weisen den Festivalbesucher ausdrücklich darauf hin, dass bei Nachtiville Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch den Besucher in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt erklärt sich der Nutzer ohne Vergütung mit der Aufzeichnung von Bildnissen auch seiner Person sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Film, Fernsehen und Video einverstanden.


Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.


14. Ordnungsdienst


Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Nachtiville GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die Karte eingezogen sowie ein Platzverbot ausgesprochen werden.


Insbesondere der Zutritt des Schwimmbades/Spaßbades wird hinsichtlich Alkoholisierung und sonstiger Sinnesbeeinflussung besonders kontrolliert. Besucher haben sich ggf. einer Alkoholkontrolle mittels Atemalkoholgerät zu unterziehen. Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.


15. Ausschluss von der Veranstaltung


Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist die Nachtiville GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung (inklusive der Unterkunft) auszuschließen. Macht die Nachtiville GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittsberechtigung ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Gegenüber Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden.


16. Haftung des Veranstalters


Die Nachtiville GmbH haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern im vorgenannten Tätigkeitsfeld der Nachtiville GmbH gilt Folgendes: Die Nachtiville GmbH haftet bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Nachtiville GmbH nicht. Soweit die Haftung von der Nachtiville GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Nachtiville GmbH haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.


17. Schlussbestimmungen


Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen.


Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.


Spätestens mit Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die vorangegangene ihre Gültigkeit.


Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittel-baren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Leipzig bzw. das Landgericht Leipzig, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.



Bis bald, eure NACHTIVILLE-Crew